Wärmeschutzmaßnahmen dienen gleichermaßen wirtschaftlichen wie auch Energiesparzwecken. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und finden in den von uns angebotenen Leistungen nach AHO ihre Umsetzung:
Lärmeinflüsse stellen für viele Menschen eine unerträgliche, oft sogar gesundheitsgefährdende Belastung dar. Sinnvolle bauakustische Maßnahmen können hier Abhilfe schaffen.
Zu unseren Leistungen gemäß HOAI 2009, Anhang 1.3 - Schallschutz und Raumakustik zählen unter anderem die Planung und der Nachweis der Erfüllung von bauakustischen Schallschutzanforderungen auf Basis schalltechnischer Berechnungen und Untersuchungen sowie schalltechnische Messungen.
Im Bereich Schallimmissionsschutz bieten wir Ihnen: